23.05.2024 - 9 Beratung und Beschlussfassung über den Satzungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereich

Das Bebauungsplangebiet Nr. 9 befindet sich am südöstlichen Ortsrand. Es wird im Nordosten durch die Fischerstraße, im Nordwesten durch Wohnbebauung, sowie im Südosten und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzungsflächen begrenzt.

Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 umfasst ausschließlich die im beiliegenden Auszug aus dem Messtischblatt gekennzeichnete Teilfläche aus Flurstück 703, welche den nördlichen Abschluss des Bebauungsplangebietes Nr. 9 bildet.

Das Änderungsgebiet weist eine Gesamtfläche von rd. 1.060 m² auf.

Ein Bild, das Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung des Seebades Ückeritz am 23.05.2024 geprüft.

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden beachtet.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 13 i. V.m. § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394), des § 86 der Landesbauordnung   Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V, S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240), beschließt die Gemeindevertretung des Seebades Ückeritz die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung an der Fischerstraße - Vor dem Hagen“ für eine Teilfläche aus Flurstück 703, Flur 2, Gemarkung Ückeritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung an der Fischerstraße - Vor dem Hagen“ für eine Teilfläche aus Flurstück 703, Flur 2, Gemarkung Ückeritz wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4.  Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Wohnbebauung an der Fischerstraße - Vor dem Hagen“ für eine Teilfläche aus Flurstück 703, Flur 2, Gemarkung Ückeritz alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage