27.03.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Espig verlässt den Beratungstisch.

 

Der Bürgermeister berichtet zum derzeitigen Sachstand und der weiteren Verfahrensweise. Bürger und Betroffene können nach Bekanntmachung ihre Einwände schriftlich darlegen, die dann abgewogen werden.

 

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1. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der Satzung umfasst den gesamten im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin.

In das Plangebiet werden folgende Flurstücke einbezogen:

 

Gemarkung  Zecherin

Flur    2

Flurstücke 1/1 bis 1/3,2 teilweise, 3,4 5/1, 5/2, 7 bis 19, 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22 bis 26, 28, 29, 30 teilweise,36, 38 bis 40 teilweise,41 bis 46, 47 teilweise,48, 91 teilweise, 95 teilweise, 98 und 99 teilweise, 100 und 101

Flur   3

Flurstücke  65 teilweise, 67, 68 teilweise, 69 bis 72

Die Gesamtfläche des Satzungsgebietes beträgt rd. 8.86 ha.

Ein Bild, das Text, Karte, Diagramm, Atlas enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Billigung des Entwurfes

Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 11-2023 gebilligt.

 

Mit Aufstellung der Satzung werden für den Ortsteil Zecherin die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für nachgefragte Baugrundstücke geschaffen.

 

2. Billigung der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf der 1. Ergänzung und Änderung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Zecherin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung  in der Fassung von 11-2023 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden  gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Flächennutzungsplan

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind verbindliche Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des teilgenehmigten Flächennutzungsplanes und ist überwiegend als Wohnbaufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO, ausgewiesen.

Die mit der Aufstellung der Satzung verbundenen städtebaulichen Zielsetzungen werden im Zusammenhang mit der nächsten Flächennutzungsplanänderung umfassend berücksichtigt.

 

4. Belange des Natur- und Umweltschutzes

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Durch die Planung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden. 

Im Ergänzungsgebiet befindet sich gesetzlich geschützter Einzelbaumbestand gemäß § 18 NatSchAG M-V sowie Alleenbestand, der gemäß § 19NatSchAG M-V geschützt ist. Die Belange des Gehölzschutzes wurden bei der Planung berücksichtigt.

Die Belange des Biotopschutzes gemäß § 20 NatSchAG M-V wurden in die Planungen eingestellt.

Mit der geplanten Bebauung ergeben sich Eingriffe im Sinne des § 12 NatSchAG M-V, die zu kompensieren sind. Zur Ermittlung des Kompensationserfordernisses wurden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V angewendet und Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt.

 

5. Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses

Der Beschluss wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

0

1

Herr Espig war aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage