11.03.2024 - 7 Sachstand zur Grundlagenermittlung für die Erri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mo., 11.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Von der Gemeinde Rankwitz wurde im Jahr 2022 die Grundlagenermittlung für die Errichtung einer Buswendeschleife im Bereich des Ortsteiles Krienke beauftragt. Der Entwurf wurde in Abstimmung mit den Schleppkurven der Beförderungsbusse abgestimmt. Weiterhin wurde der Entwurf an den Landkreis V-G zur Stellungnahme übersandt.
Ausschlaggebend ist hier die Rückmeldung der Unteren Naturschutzbehörde vom Juni 2023: „…auf dem Flurstück befindet sich der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Rankwitz „Wohngebiet im Park Krienke“. Die Fläche ist als Grünfläche und die dort befindlichen Bäume sind zum Erhalt festgesetzt. Außerdem ist die Fläche zum Anpflanzen von Bäumen vorgesehen. Außerdem müssten zwei Alleebäume für die Wendeschleife gefällt werden. Auch dies spricht gegen die geplante Baumaßnahme“…
Im geplanten Bereich ist die Errichtung einer Wendeschleife wirtschaftlich nicht umsetzbar. Es ist festzulegen ob weitere Überlegungen und Untersuchungen beauftragt werden sollen.
Die Gemeindevertretung nimmt diese Rückmeldung zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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240,5 kB
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