21.02.2024 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hagemann gibt einen Überblick über geplante Maßnahmen in der Stadt und den Dörfern.

Herr Dr. Jikeli bittet um Aufnahme des Antrags für das Anklamer Tor bei der Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V.. Dieses wäre im Amt bekannt und werde mit involviert, so der Bürgermeister.

 

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2024 wie folgt:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2024

einen Gesamtbetrag der Erträge von

6.249.400

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

6.498.800

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-249.400

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2024

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

3.513.500

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

4.981.400

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-1.467.900

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.369.800

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

850.600

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

519.200

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR. 

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 351.300 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 9,3076 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2024

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-1.463.446

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-671.228

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

9.763.074

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

8

1

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage