22.01.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zempin
- Datum:
- Mo, 22.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Haushalt der Gemeinde sowie der Haushalt des Fremdenverkehrsamtes wären ausgeglichen, so Herr Schön.
Er informiert über folgende geplante Investitionen in 2024:
- Gehweg Peenestraße
- Mannschaftswagen Feuerwehr
- Dorfplatz Pumpe
- Speichermodul Anlage Kindergarten
- Touristischer Erlebnisweg
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2024 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
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Ansatz 2024 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
1.807.600 |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.784.100 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
309.900 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
|
Ansatz 2024 |
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
1.575.200 |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von |
1.522.500 |
|
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
52.700 |
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
140.800 |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
904.500 |
|
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-763.700 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 157.500 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
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v. H. |
1. |
a) |
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
323 |
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b) |
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
427 |
2. |
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Gewerbesteuer auf |
381 |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
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31.12.2024 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
1.867.030 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.824.231 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
7.255.527 |
§ 8 Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt
Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
Euro |
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Erfolgsplan |
|
Gesamtbetrag der Erträge |
1.029.600 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
1.022.100 |
Jahresergebnis |
7.500 |
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|
Finanzplan |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
905.600 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
816,100 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
89.500 |
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|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit |
0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
190.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
-190.000 |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
17.200 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
-17.200 |
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Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds |
282.500 |
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Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen |
0 |
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Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
90.600 |
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|
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen |
0 |
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In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten |
4,5640 |
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Sonstige Angaben |
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen |
0 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode |
457.500 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 |
1.524.100 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich |
1.544.100 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024 voraussichtlich |
1.951.600 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,8 MB
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