21.12.2023 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Fortführung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Do, 21.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Krause moniert die Bemühungen der UTG, viele Betriebe seien unzufrieden mit der geleisteten Arbeit. Diese Aussage unterstützt Herr Wöllner. Er verweist auf die möglicherweise immer höheren Kostensteigerungen der Modellregion.
Fakt sei auch, so Herr Biedenweg, es gibt zum 01.01.2024 kein anderes Unternehmen, das die Arbeiten ausführen kann.
Herr Brose erklärt, dass die Empfehlung des Betriebsausschusses sei, eine Kündigungsklausel miteinzuführen.
Der Austritt sei nicht notwendig, so Herr Bergmann. Wenn die Gemeinde jedoch eine andere Satzung beschließe, mit möglichweise einer geringeren Kurabgabe, werde die Modellregion so oder so hinfällig.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die Fortführung der Aufgabenstellung „Modellregion Insel Usedom und Stadt Wolgast“ in einem dauerhaften Betrieb bei der UTG.
Die Aufgaben des Projektvorhabens Modellregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“ werden nach dem Projektende am 31.12.2023 ab dem Kalenderjahr 2024 in der UTG in Form einer neuen Abteilung/Sparte fortgeführt. Alle bisherigen Rechte und Pflichten der aktuell interimistischen Geschäftsbesorgung gehen damit auf die UTG über.
Die Finanzierung für die fortzuführenden Aufgaben (max. 150.000€) erfolgt über eine GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02€ pro Übernachtung/Aufenthalt (s. Anlage 1).
Der Bürgermeister wird ermächtigt, der Erweiterung des UTG-Gesellschaftsvertrages um die Aufgaben dieser neuen Abteilung/Sparte nach Vorlage in der ersten ordentlichen UTG Gesellschafterversammlung des Jahres 2024 zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
173,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
629 kB
|