18.12.2023 - 4 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Usedom Süd
- Datum:
- Mo., 18.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wellnitz gibt Ausführungen zum Haushalt des Amtes.
Die Amtsumlage wird in 2024 um 0,84 % (147.000 € gesamt) steigen. Dieses resultiere vor allem aus steigenden Personalkosten, Vorsorgeaufwendungen und auslaufenden Leasingverträgen.
Dieses wird wiederum gefedert durch steigende Zuwendungen des Landes.
Als Investitionen sind in 2024 berücksichtigt die Umstellung der digitalen Dokumentation und eine Rissuntersuchung an der Fassade am hinteren Teil des Gebäudes.
Der Amtsausschuss des Amtes Usedom-Süd beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2024 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
|
Ansatz 2024 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
3.164.300 |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
3.570.600 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-406.300 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
|
Ansatz 2024 |
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
3.135.300 |
|
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von |
3.399.500 |
|
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-264.200 |
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-- |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-- |
|
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-- |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 313.500 EUR.
§ 5
Amtsumlage
1. Die Amtsumlage wird auf 15,996 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 37,95 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
|
31.12.2024 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
-78.259 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
373.146 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
0 |
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
1.237.929 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,1 MB
|