21.09.2023 - 19 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg erklärt, dass die Eilentscheidung bereits am 03.08.2023 getroffen wurde. Seinerzeit ist eine Abfrage bei den Gemeindevertretern erfolgt, mit Frist bis zum 04.08.2023.

 

So wichtig und richtig die Vergabe ist, stellt sie nach Ansicht von Herrn Biedenweg jedoch auch in diesem Fall keine Eilentscheidung im Sinne der Kommunalverfassung dar. Die Kommentierung zur Kommunalverfassung beschreibt nicht den nächsten geplanten Sitzungstermin, sondern den nächstmöglichen Sitzungstermin. Eine Sitzung hätte also in der kommenden Woche erfolgen können.

 

Grundsätzlich steht diese Vergabe nicht zur Diskussion, aber es ist keine Eilentscheidung im Sinne der Kommunalverfassung.

 

Nichtsdestotrotz sind die Fördermittel nicht verloren, dieses wurde vom Leitenden Verwaltungsbeamten nochmals im Ministerium erfragt und bestätigt. Fakt ist, das Boot kommt.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Ersatzbeschaffung eines Rettungsbootes (RTB 2) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Ückeritz gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

5

2

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist die Eilentscheidung abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage