28.08.2023 - 7 Beschluss über die Widmung der Verkehrsflächen ...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 7
 
- Gremium:
 - Gemeindevertretung Rankwitz
 
- Datum:
 - Mo., 28.08.2023
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 19:00
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - FD Bau
 
- Bearbeiter:
 - Reingard Netzer
 
- Beschluss:
 - ungeändert beschlossen
 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung (StrWG-MV), in Verbindung mit § 3 Abs. 3a StrWG-MV, die in der Gemarkung Krienke, Flur 2 belegenen Flurstück 87/17 und 87/20, als öffentliche Straße, zu widmen. Die öffentlich Straße wird nach ihrer Verkehrsbedeutung als Ortsstraße eingruppiert. Sie dient innerhalb des ausgewiesenen Baugebietes B-Plan Nr. 8 "Wohngebiet im Park Krienke" als Straße und trägt den Namen "Dorfstraße". Auf den Lageplan, in dem die Lage der Flurstücke 87/17 und 87/20 gelb unterlegt dargestellt sind, wird verwiesen. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses und der Widmungsverfügung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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