13.07.2023 - 14 Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung "Beratung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg bezieht Stellung zum Antrag.

So einen Antrag schreibt man nicht einfach so, teilt der erste stellvertretende Bürgermeister mit. Nach vier Jahren hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister so tiefst gestört ist. Es wäre mit der Zeit immer schlimmer geworden und nun bewege sich gar nichts mehr. Es bestehe Null Vertrauensverhältnis zwischen den Organen. Man kann sich nicht nur darauf zurückziehen, dass man für fünf Jahre gewählt worden sei.

 

Aus Sicht von Herrn Wolf sei der Bürgermeister nicht alleine schuld. Es wurde immer wieder betont, dass man miteinander arbeiten wolle. Nicht nur der Bürgermeister. sondern die gesamte Gemeindevertretung sollte aufgelöst werden.

 

Herrn Glanz fehle einfach der Dialog zwischen den Vertretern. Es ist eine Unterstellung das man, wie es im Zeitungsartikel stand, als Gemeindevertreter unvorbereitet zu den Sitzungen kommt. Unwissen liege oft einfach daran, dass der Bürgermeister nicht informiert. Aus seiner Sicht, ist es Herrn Kindler nicht gelungen die Führungsposition als Bürgermeister zu vereinnahmen.

 

Fakt ist eins, so Herr Kindler, die Einladungen zur Gemeindevertretersitzung sind 10 Tage vorher da und keiner fragt in der Verwaltung nach. Es wird immer erst in der Sitzung diskutiert.

Herr Wöllner entgegnet, dass das der Sinn einer Sitzung sei!

Herr Biedenweg ergänzt, dass das Problem auch nicht die Streitbarkeit ist, sondern ein Beschluss aus der Gemeindevertretung und daraufhin bei Missfallen des Bürgermeisters zum Ergebnis ein Widerspruch eingelegt wird. Dieses Prozedere hätte sich schon als „Normal“ beim ihm eingebürgert.

Die Demokratie, so Herr Biedenweg, findet in der Sitzung statt und nicht vorm Verwaltungsgericht!

 

Herr Kindler entgegnet, dass der gestellte Antrag nur eine weitere unnötige Beschäftigung der Verwaltung sei. Schließlich wären in einem dreiviertel Jahr Neuwahlen. Tut diese Aktion nun der Gemeinde gut?

 

Frau Kuhn erklärt, dass es persönlich für sie, die erst seit 06.06.2023 dabei wäre, heute ein besonders schweres Thema sei. Sie kann dieses nicht alleine entscheiden und damit stünde für sie fest, dass ein Bürgerentscheid kommen muss.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Abberufung des Bürgermeisters. Dieser wird als Abstimmung in den Abstimmungsräumen im Haus des Gastes Ückeritz, Bäderstr. 5 in Ückeritz (großer Saal) am 03.09.2023 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr durchgeführt.

 

Die Fragestellung lautet:

 

„Der Bürgermeister wird abberufen“

Ja-Nein

 

Ferner beschließt die Gemeindevertretung die Aufgaben der Abstimmungsleitung auf die Wahlleitung des Amtes Usedom-Süd zu übertragen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

7

1

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage