06.06.2023 - 9 Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung "Beratung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg erklärt seinen Antrag, dieser solle rückwirkend zum 01.06. beschlossen werden.

Hierfür muss die Satzung nicht geändert werden, es wird neben der Satzung befreit.

Die Finanzierung ergibt sich aus dem der Beschlussvorlage angefügtem Finanzierungsplan.

 

Eine Einwohnerin ergänzt, dass auch über eine Abgabe für Hunde nachgedacht werden sollte. Dieses könne hier allerdings keine Berücksichtigung finden.

 

Diese Befreiungstatbestände, so Herr Glanz, sollten auch die Grundlage für den Vertrag zum 01.01.2024 sein. Hierüber muss sich ja schon im Herbst beraten werden.

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt rückwirkend zum 01.06.2023 nachfolgende Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände im Rahmen der Kurabgabesatzung 2023.

Neben der bereits satzungsgemäß verankerten Befreiung werden folgende Personengruppen für das Kalenderjahr 2023 von der Kurabgabe befreit:

  1. Schüler im Rahmen von Klassenfahrten, sowie deren notwendige Aufsichts- und Begleitpersonen,
  2. Teilnehmer von Reiseveranstaltungen, unter anderem Ferienlager, mit gemeinnützigem Hintergrund (Die Gemeinnützigkeit der Veranstaltung ist durch den Veranstalter mittels Freistellungsbescheids des Finanzamtes nachzuweisen.),
  3. Personen ab einem Grad der Behinderung von 80 gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises, sowie deren erforderliche Begleitperson, nachgewiesen durch das Merkzeichen „B“ auf dem Schwerbehindertenausweis und
  4. bis zu 4 nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, Geschwisterkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, sowie Schwager und Schwägerinnen 1. Grades) von Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Landesmeldegesetzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Ückeritz haben (Die Befreiung gilt einmalig pro Haushalt).

Des Weiteren erhalten folgende Personen im Kalenderjahr 2023 eine Ermäßigung der Kurabgabe von 1,90 Euro in der Hauptsaison bzw. 1,70 Euro in der Nebensaison:

1. Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die vorgenannten von der Kurabgabe befreiten Personen können sich in der Kurverwaltung Ückeritz, Bäderstraße 5 in 17459 Ückeritz eine kostenfreie Kurkarte auf eigenen Namen ausstellen lassen.

Diese Kurkarte ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzulegen.

Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände sind durch den Betroffenen nachzuweisen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

0

2

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage