06.06.2023 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Di, 06.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach Beschlussfassung der Tatbefreiungsgegenstände ergibt sich neben Änderungen zur Definition des Spielgerätes in Ort, dem Sperrvermerk zum Notstromaggregat nun auch die Kürzung des Umsatzerlöses um 203.4000 € im Eigenbetrieb.
Die Änderungen werden durch die Gemeindevertretung getragen und durch den Fachbereich Finanzen in den Haushaltsplan eingearbeitet.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 mit den vorgenannten Änderungen wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
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Ansatz 2023 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von |
2.185.500 |
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
1.800.600 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
391.500 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
|
Ansatz 2023 |
a) |
einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
1.493.300 |
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einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von |
1.526.200 |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-32.900 |
b) |
einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
117.600 |
|
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
488.600 |
|
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-371.000 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 149.300 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
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v. H. |
1. |
a) |
Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf |
323 |
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b) |
Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
427 |
2. |
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Gewerbesteuer auf |
381 |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
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31.12.2023 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
4.971.648 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
2.756.908 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
12.465.209 |
§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung
Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
Euro |
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Erfolgsplan |
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Gesamtbetrag der Erträge |
5.056.000 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
4.479.000 |
Jahresergebnis |
577.000 |
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Finanzplan |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
4.846.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
4.039.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
807.000 |
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|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit |
0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
813.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit |
-813.000 |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
51.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit |
-51.000 |
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Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds |
-57.000 |
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Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen |
0 |
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Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit |
483.000 |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen |
0 |
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In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten |
30,6410 |
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Sonstige Angaben |
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen |
0 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode |
1.968.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 |
5.177.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich |
5.254.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich |
5.781.000 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20 MB
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