22.05.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Widerspr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die beiden möglichen Kameraden der FFW Fehrmann und Großmann erfüllen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht die Voraussetzungen, die Stellvertreterfunktion „offiziell“ auszuüben.

Daher war ich als Leitender Verwaltungsbeamter gemäß Kommunalverfassung verpflichtet, dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.02.2023 zu widersprechen.

Am geeignetsten für die Stellvertreterfunktion ist der Kamerad Großmann. Er erfüllt bereits drei Voraussetzungen, lediglich die Ausbildung zum Gruppenführer fehlt.

 

Diese könnte in Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und der Bereitschaft des Kameraden Großmann noch in diesem Jahr erfolgen und er dann durch die FFW und die Gemeindevertretung zum stellvertretenden Wehrführer berufen werden.

Dies wäre die Empfehlung der Verwaltung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin diskutiert über den Sachverhalt. Trotz der Voraussetzungen des Herrn Großmann, halte man Herrn Fährmann als Stellvertreter fest. Sobald er die Lehrgänge absolviert hat, solle die Wahl zum Stellvertreter wiederholt werden.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin beschließt dem Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten über die Stellvertreterfunktion der Wehrführung FFW Mellenthin stattzugeben.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.