24.04.2023 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Mittelstädt erläutert den Haushalt 2023. Es werden die kostenintensivsten Produkte benannt.

Die Investitionen mit der benötigten Kreditaufnahme werden vorgestellt und erläutert. Frau Mittelstädt erklärt, dass bei der Kreditgenehmigung die freiwilligen Leistungen evtl. keine Berücksichtigung finden könnten.

Bis zur Genehmigung des Investitionskredites können nur noch Aufträge ausgelöst werden, deren Finanzierung gesichert sind!

Zur Überbrückung der Zahlungsverpflichtungen muss ein Kassenkredit aufgenommen werden.

 

Herr Langhoff hofft, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahme neue Einnahmequellen akquiriert werden können. Die Maßnahme muss fertig gestellt werden, ggf. mit Kreditaufnahme.

Frau Schultz möchte wissen, wie hoch die Tilgung sein wird und wie lange der Kredit abgezahlt wird.

Frau Mittelstädt hat mit 4,65% Zinsen und 2% Tilgung gerechnet. Wie hoch der Zinssatz bei der Aufnahme des Kredites sein wird, hängt von der aktuellen Marktlage ab. Nach jetziger Hochrechnung würde der Kredit im Jahre 2037 abgezahlt sein.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 wie folgt:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2023

einen Gesamtbetrag der Erträge von

623.100

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

723.700

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-98.400

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2023

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

543.400

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

604.900

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-61.500

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

947.600

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.210.900

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-263.300

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 292.400 EUR.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 664.000 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,0447 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2023

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

109.134

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

280.104

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.648.756

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage