12.04.2023 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hagemann geht auf geplante Investitionen im Haushaltsjahr 2023 ein.

 

Herr Dr. Jikeli verweist auf ein Telefonat mit Staatssekretär Herrn Miraß. Dieses gehe noch einmal konkret auf die Förderung Dachgeschoss Rathaus ein. Das Wirtschaftsministerium stehe nach wie vor zu der Aussage, dass es eine 80%ige Förderung gäbe. Die Förderhöhe beruhe auf das Schreiben vom 08.03.2018, in einer Besprechung mit dem Bürgermeister und dem Amtsvorsteher. Die jetzige Leitung fühlt sich weiterhin daran gebunden und übernimmt das auch.

Die fehlenden 10% für eine 90%ige wird der VorpommernFond übernehmen. Diese Vorgehensweise ist vorgesprochen und mit der Leitung des Ministeriums abgestimmt.

Die Zusage gilt, deshalb solle das Amt jetzt kurbeln.

Herr Dr. Jikeli ergänzt, dass das nicht seine Aussage sei, sondern eine verbindliche Aussage des Staatssekretärs!

 

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 wie folgt:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2023

einen Gesamtbetrag der Erträge von

4.199.200

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

5.400.600

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-1.189.800

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2023

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

3.369.900

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

4.569.900

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-1.200.000

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.061.000

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.446.800

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-385.800

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 637.400 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 10,3075 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2023

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-2.186.198

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-1.802.957

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

10.474.349

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage