27.02.2023 - 5 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Schröder gibt Ausführungen zum Haushaltsplan:

 

in Morgenitz:

  • Malerarbeiten (Flur, Küche und Toilette sowie Fußbodenarbeiten) im Gemeinderaum
  • neue Heizung in der Tagesstätte (Jahnke) und Büro einbauen
  • Gehwegerweiterung vor dem Gemeinschaftshaus
  • Fertigstellung Feuerlöschteich in Morgenitz
  • Dachrinne Wohnblock Morgenitz säubern und reparieren

 

 

in Mellenthin:

  • Parkplatz vor dem Schloss (Absperrung für Busse)
  • Treppe vor der Kirche, hier muss eine Lösung gefunden werden
  • 2 feststehende Tische und Bänke für den Spielplatz, sowie sie in Morgenitz und Dewichow stehen
  • die Tür zur Trauerhalle in Mellenthin muss durch die Firma Witt begutachtet werden. Eine Lösung zur Erhaltung muss gefunden werden

 

Dewichow

  • Rücksprache mit Herrn Martens
  •  
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mellenthin beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2023

einen Gesamtbetrag der Erträge von

845.900

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

841.400

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

195.800

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2023

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

824.700

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

781.800

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

42.900

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

45.000

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

125.000

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-80.000

 

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 82.400 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2023

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

591.452

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

909.725

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.752.590

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage