31.01.2023 - 5 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

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Wortprotokoll

 

Herr König bittet die Kämmerin über den diesjährigen Haushaltsplan zu berichten.

Erfreulich sei, so Frau Lange, dass die Amtsumlage um 0,22 % sinken wird.

Grund sind hier die erhöhten Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen der Gemeinden.

Gravierende Änderungen zum letzten Jahr seien die Zuweisungen vom Land in Höhe von circa 45.700 €.

 

Die Brandschutzbedarfsplanung wird, wie es der Wunsch der Ausschussmitglieder war, aus dem Amtshaushalt gezahlt. In 2021 wurden 30.716,99 € ausgegeben, in 2022 seien keine Kosten in Rechnung gestellt worden, dafür wird in 2023 die Reststumme in Höhe von 20.500 € fällig.

 

Weiter seien für die Schulung der Führungsgruppe 3.000 € geplant.

Die Kosten für die Coronatestzentren entfallen.

 

Das Elektroauto wird für 399 €/Monat geleast, kann aber kostenneutral durch ein Sponsoring der Energie Vorpommern genutzt werden. Diese nutzen das Auto als Werbefläche.

 

Weitere Investitionen sind geplant:

  • 20.000 € für Fassade Amtsgebäude (hinten), Erneuerung Regenrinne, Teppiche im zweiten Obergeschoss und Anschaffung eines Fahrradständers
  • 17.000 € für neue Möblierung der Außenstelle Koserow
  • 35.000 € Digitalisierung der Akten

 

Es erfolgt eine Lohnsteigerung in Höhe von 6,76 % durch Tariferhöhungen. Gleichzeitig findet aber auch eine Personalverjüngung statt, die Kosten spart.

 

Die Amtsumlage liegt somit bei 15,16 %

 

 

Herr Fischer erfragt, ob noch Rücklagen gebildet werden. Dieses, so Frau Lange, ist nicht mehr, wie seinerzeit in der Kameralistik möglich.

 

Anhand der Zahlen ist belegbar, so Frau Schröder, dass alle Gemeinden mehr Amtsumlage in 2023 gegenüber dem Vorjahr 2022 zahlen müssen. Wie kann es sein, dass hier von einer Senkung gesprochen wird? Dieses relativiert sich durch Schlüsselzuweisungen und Steuern, so die Kämmerin.

 

Frau Schröder beantragt, im Stellenplan die Stellen Sitzungsmanagement und Bauverwaltung jeweils zukünftig mit der Entgeltgruppe 9a auszuweisen. Beide Stelleninhaber machen eine sehr gute Arbeit, sind jederzeit auch für Aufträge über ihr Aufgabengebiet hinaus ansprechbar und das muss auch anerkannt werden. Herr Schröder weist darauf hin, dass die Qualität und Wertigkeit der ausgeführten Tätigkeiten eine Höhergruppierung rechtfertigen muss. Diese Merkmale wären durch die Verwaltungsleitung zu prüfen.

Herr Bergmann stimmt dieser Aussage zu, unterstützt dem Grunde nach den Antrag von Frau Schröder.

Herr Schön führt aus, dass der Amtsausschuss entscheidet, Mehrheiten sind entscheidend und dann hat die Verwaltung entsprechend zu prüfen und ggf. umzusetzen.

Es folgt eine Diskussion, wie nun weiter vorgegangen werden sollte.

Im Ergebnis stellt Herr König den Antrag von Frau Schröder zur Abstimmung, der mit 12 Ja-Stimmen angenommen wird.

 

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Der Amtsausschuss des Amtes „Usedom-Süd“ beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit den vorgenannten Änderungen für das Jahr 2023 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2023

einen Gesamtbetrag der Erträge von

2.963.400

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

3.310.900

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-347.500

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2023

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

2.885.400

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

3.249.500

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-364.100

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 288.500 EUR.
 

§ 5
Amtsumlage

1. Die Amtsumlage wird auf 15,16 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 37,72 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2023

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-141.161

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

638.264

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

0

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.246.502

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

12

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage