17.01.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Kooperat...

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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin diskutiert über die Vereinbarung.

 

Die Aussage „Lt. Aussage der Usedom Tourismus GmbH würde das Seebad Loddin nach gegenwärtiger Beschlusslage aus dem Modellprojekt ausscheiden, sprich die Kur-/Gästecard des Seebades Loddin in den anderen Seebädern nicht anerkannt werden.“ kann der Bürgermeister nicht verstehen und hält diese für Erpressung.

 

Frau Sturzwage bezieht Stellung. Es gehe hier um die gegenseitige Anerkennung des ÖPNV.

Auch für Herrn Werner hört sich diese Aussage nach Erpressung an!

Aus seiner Sicht müsse erst einmal Infrastruktur geschaffen werden und dann kann über derartige Vereinbarungen gesprochen werden. Schließlich sei nicht bekannt, ob die UBB bzw. die Deutsche Bahn wirklich ihre Kapazitäten aufstocken wird.

Er hinterfragt, weshalb die Vorlage heute nochmals auf der Tagesordnung stehe, obwohl doch schon in der letzten Sitzung eine Meinungsbildung erfolgt sei.

Dieses sei Wunsch der anderen Bürgermeister der Seebäder gewesen und auch der UTG, so Frau Sturzwage.

 

Generell hält Herr Hagemann die UsedomCard für eine sehr gute Sache. Auch die Einbindung des ÖPNV ist gut, aber seiner Meinung nach völlig falsch finanziert. Hier sollte eine andere Lösung im Sinne aller – Einwohner und Gäste – gefunden werden. In der Kürze der Zeit und aufgrund der Solidarität aller Gemeinden, ist die Art und Weise jedoch nicht in Ordnung.

 

Frau Hohmann bittet um Klärung, woher jetzt plötzlich diese Aussage der UTG komme, dass die Gemeinde möglicherweise ausgeschlossen werde. Dieses war im Ursprungsbeschluss so auch nicht formuliert. Außerdem wurde der Beschluss über die Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten anerkannten Seebäder der Insel Usedom als Basis der gemeinsamen Kurabgabe in Höhe von 2,70 € beschlossen.

 

Wer garantiert, dass die Kurkarte aus Loddin in den anderen Gemeinden wirklich anerkannt wird, so Herr Wittnebel. Dieses sei über den Vertrag der am 06.12.2022 geschlossen wurde, geregelt. 

 

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Die Gemeindevertretung Seebad Loddin beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Partnergemeinden im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast den Abschluss eines kooperationsrechtlichen Vertrages mit den Verkehrsunternehmen sowie die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte mit Bezug zum öffentlichen Personennahverkehr (1. Stufe 2023 – 2024).

Die Gemeindevertretung Seebad Loddin befürwortet die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte und beschließt perspektivisch diese nach entsprechender Konkretisierung mittels einer umlagefinanzierten GästeCard-Umlage über die Kurabgabe zu erheben. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung und deren Anlage über die umlagefinanzierte Einbindung von Bus und Bahn in die Kurkarte für Tages- und Übernachtungsgäste mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin ermächtigt den Bürgermeister allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und deren Anlage zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und der Kooperationsvereinbarung als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. Dies umfasst auch die Herbeiführung von entsprechenden Weisungsbeschlüssen in den Gremien der Usedom Tourismus GmbH (UTG), soweit die Gemeinde an dieser eine Beteiligung im gesellschaftsrechtlichen Sinne innehat.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin ermächtigt den Bürgermeister allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlage nicht berührt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage