17.01.2023 - 4 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet, dass durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises die Befreiung zur Beseitigung von 22 Sandbirken, Kroneneinkürzungen von 6 Sandbirken und Rückschnitt auf Kappungsstellen bei 3 Linden erteilt wurde. Die Firma „Willmann's Grün“ wird in der ersten Februarwoche mir der Ausführung der verkehrsrechtlichen Anordnung und den Baumfällarbeiten beginnen.

Für die gefällten Bäume sind Ausgleichspflanzung von 22 einheimischen, standorttypischen Laubbäumen als Hochstamm mit einem Kronensatz von 2 Metern und einem Stammdurchmesser von 14 -16 cm, dreimal verpflanzt einschl. Dreibock, Wildverbissschutz mit Stammschutzmanchette vorzunehmen. Zu beachten ist, dass die Verpflichtung zur Pflanzung erst dann erfüllt ist, wenn die Gehölze nach Ablauf von drei Jahren zu Beginn der Vegetationsperiode angewachsen sind.

 

Weiterhin wurde durch die untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Beseitigung von einer Linde in der kurzen Straße / Ecke Jägerstraße erteilt. Hier muss eine Auftragserweiterung für die Firma Willmann erfolgen. Die erteilten Auflagen sind analog der Beseitigung der Sandbirken in der Strandstraße. Da die Linde einen Stammumfang von ca. 110 cm, gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden aufweist, wird ein Kompensationsverhältnis von 1:1 angesetzt.

 

Es ist zu prüfen, ob durch die Firma für Dienstleistungen im Land- und Forstwirtschaftlichen Bereich Paul Heitmann das erforderliche Lichtraumprofil auf einer Strecke von 100 m auf dem Weg zwischen Loddin und Ückeritz bereits hergestellt hat.

 

Durch die Kurverwaltung wurde eine Ausschreibung zur mobilen Strandversorgung im Bereich Strand Kölpinsee veranlasst. Bis zum gesetzten einer Angebotsabgabe bis zum Termin 15.12.2022 ist erst ein Angebot eingegangen im verschlossenen Umschlag eingegangen.

 

Bezüglich der erforderlichen Planung für das Toilettengebäude am Hafen Loddin und einem Kostenvoranschlag für den Pavillon hatten die Gemeinde die Dipl. Ing.(FH) Bauplanung Frau Witt angeschrieben die aber den Auftrag nach mehrmaliger Mahnung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hat.

Der Versuch für die Bauplanung Herrn Dipl.-Ing. Ralf Tucholke zu beauftragen war bisher erfolglos. Das Amt wir gebeten Herrn R. Tucholke nochmals anzuschreiben bzw. einen anderen Vorschlag zu unterbreiten.

 

Herr Hahn setzt darüber in Kenntnis, dass durch den Landkreis V-G der Bescheid über die Erhebung der Altfehlbeitragsumlage für 2023 in Höhe von 7.210,50 € vorliegt. Auf dieser Grundlage ist die Gemeinde verpflichtet in den Monaten Januar bis November 2023 zu zahlen und für den Monat Dezember 2023 einen Betrag in Höhe von 600,91 €.