19.12.2022 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Kooperat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung Ostseebad Koserow beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Partnergemeinden im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast den Abschluss eines kooperationsrechtlichen Vertrages mit den Verkehrsunternehmen sowie die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte mit Bezug zum öffentlichen Personennahverkehr

(1. Stufe 2023 – 2024).

Die Gemeindevertretung Ostseebad Koserow befürwortet die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte und beschließt perspektivisch diese nach entsprechender Konkretisierung mittels einer umlagefinanzierten GästeCard-Umlage über die Kurabgabe zu erheben. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung und deren Anlage über die umlagefinanzierte Einbindung von Bus und Bahn in die Kurkarte für Tages- und Übernachtungsgäste mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow ermächtigt den Bürgermeister allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und deren Anlage zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und der Kooperationsvereinbarung als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. Dies umfasst auch die Herbeiführung von entsprechenden Weisungsbeschlüssen in den Gremien der Usedom Tourismus GmbH (UTG), soweit die Gemeinde an dieser eine Beteiligung im gesellschaftsrechtlichen Sinne innehat.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow ermächtigt den Bürgermeister allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlage nicht berührt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

6

2

3

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage