19.12.2022 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum öffentlich-re...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung Ostseebad Koserow beschließt die Zusammenarbeit der Partnergemeinden zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast durch den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag und dessen Anlagen über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe im einheitlichen Erhebungsgebiet und damit den Beitritt der Gemeinde Ostseebad Koserow zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zuzustimmen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow ermächtigt den Bürgermeister allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow ermächtigt den Bürgermeister allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht berührt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

10

0

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage