19.12.2022 - 8 Feststellungsbeschluss zur 3. Änderung des Fläc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin umfasst eine Teilfläche aus Flurstück 284, Flur 1, Gemarkung Dewichow mit einer Fläche von rd. 2.293 m².

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch die Grüne Trift (Straße nach Balm) und sich anschließende straßenbegleitende Wohnbebauung, im Osten und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen sowie im Westen durch Wohnbebauung begrenzt.

 

1.

Die Gemeindevertretung Mellenthin hat die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden am 30.05.2022 (zum Vorentwurf von 06-2021) und am 19.12.2022 (zum Entwurf von 01-2022) geprüft und abgewogen.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), beschließt die Gemeindevertretung Mellenthin die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin.

 

3.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

4.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mellenthin die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage