19.12.2022 - 5 Beratung der 1. Änderungssatzung zur Hafengebüh...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Die Bauausschussmitglieder diskutieren über die Änderungssatzung.

 

Durch die Energetische Lage und die Coronapandemie hat sich die Einnahmeakquise am Hafen von Anfang an als schwierig gestaltet. Darum müsse nun einfach eine Erhöhung erfolgen. Die Stadt hätte derzeit ein Minus von circa 57.000 € erwirtschaftet.

Nach Rücksprache mit anderen Häfen liege man aber bei der möglichen Erhöhung der Liegegebühren noch gut im Mittelfeld.

Auch die Stromnutzung soll auf 1 € erhöht werden, sowie die Duschnutzung von 2 € auf 3 €.

 

Es solle weiter geprüft werden, ob die Möglichkeit bestehe, drei Ruderboote an einen Steg zu legen, um einen fairen Preis für die „kleinen“ Dauerlieger zu ermöglichen.

 

Im § 14 solle für nichtmotorisierte Fahrzeuge, die den Brückenzug nicht nutzen, wir eine Nutzungsgebühr von 5,00 EURO erhoben werden.

 

Herr Dr. Jikeli könne dieser Vorlage so trotzdem nicht zustimmen. Es könne nicht sein, dass die Aufwendungen in 2023 trotzdem noch höher sind als die Einnahmen. Die Stadt könne doch willentlich kein Minus erwirtschaften. Hier müsse man zumindest kostenneutral rausgehen.

 

Die Investoren der Floatinghäuser sind immer noch aktiv und melden sich in regelmäßigen Abständen beim Bürgermeister. Es hängt immer noch an einer schriftlichen Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, ob die Ansiedlung möglich ist! Hier solle das Amt nochmal Aktiv werden!

 

 

In diesem Zusammenhang gehen die Herren Jikeli, Schultz und Hannemann auf den zurückliegenden Gerichtstermin mit der MarinaPark GmbH ein. Aus ihrer Sicht wäre es erschreckend, wie der Anwalt der Stadt gearbeitet und sich vorbereitet hätte. Die Aktenlage aus 2022 hätte ihm gefehlt. Er hätte permanent in seinen Akten geblättert und die Dinge, die in der gemeinsamen Arbeitsberatung besprochen wurden, kamen nicht zum Tragen. Der Richter drängt auf eine Einigung, eine Rückabwicklung wird nicht geben!

 

Der nächste Termin wird der 20. Februar 2023 sein, bis dahin müssen alle Unklarheiten (Flächentausch Unland, Abmaße Spielplatz, Straßenwidmung, etc.) geklärt sein. Vorab müsse also noch einmal ein Termin mit Rechtsanwalt und auch den Planungsbüro Neuhaus & Partner stattfinden.

Die Stadt müsse sich einig sein und genaue Vorgaben abliefern. Sollte der Richter der MarinaPark mehr Land zu sprechen, könne die Stadt auch gleich die ganze Fläche übertragen und die als Auflage die Realisierung innerhalb von zwei Jahren erteilen.

 

Weiter wird gewünscht, dass an derartigen Terminen vor Gericht der Leitende Verwaltungsbeamte oder die Bauamtsleiterin teilnehme.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage