13.12.2022 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum öffentlich-re...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kindler verließt den Beschlussvorschlag.

Herr Wolf ergänzt, dass man an dieser Gemeinsamkeit auf der Insel schon lange arbeite, er ist uneingeschränkt dafür.

 

Herr Brose führt aus zur vorherigen Beratung im Betriebsausschuss und der dortigen einstimmigen Empfehlung an die Gemeinde, die Beschlüsse wie vorgelegt zu fassen.

 

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Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt die Zusammenarbeit der Partnergemeinden zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast durch den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag und dessen Anlagen über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe im einheitlichen Erhebungsgebiet und damit den Beitritt der Gemeinde Ostseebad Ückeritz zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden mit Wirkung ab dem 01.04.2023 zuzustimmen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ermächtigt den Bürgermeister allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ermächtigt den Bürgermeister allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht berührt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage