13.12.2022 - 8 Beratung über die Kalkulation der Gemeinde Osts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom und Stadt Wolgast:

  1. die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2023 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2023, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung zu beschließen.
  2. Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt:

a)   Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom Nov. 2022 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

b)     Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten anerkannten Seebäder der Insel Usedom als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an.

c)     Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab dem 1.04.2023 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in der Hauptsaison 2,70 EUR und in der Nebensaison 2,00 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer).

d)     Kinder unter 6 Jahren (bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres) sind zu 100 % zu befreien.

e)     Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 75,60 EUR (einschl. Umsatzsteuer).

f)       Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom 12.12.2023 festgelegten Saisonzeiten umfassen:

Hauptsaison : vom 01.04. bis 31.10.

Nachsaison : für die restliche Zeit des Jahres:
   vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

5

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage