13.12.2022 - 6 Beratung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Brose erklärt, dass es in den folgenden 4 Punkten um die Modellregion geht und aus diesem Grund alle Fragen nun bearbeitet werden können und im Anschluss dann die einzelnen Tagesordnungspunkte für die Empfehlung abgestimmt werden.

 

Herr Krüger fragt nach den Auswirkungen, wenn sich die Gemeinde gegen dieses Projekt

entscheidet. Herr Bergmann erklärt, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt alle zugestimmt hätten, mit der Ausnahme, dass Loddin den ÖPNV abgewählt hat.

 

Herr Wöllner möchte wissen, ob es weiterhin möglich ist, das geplante Projekt Usedom Rad in Ückeritz zu integrieren. Herr Bergmann erklärt, dass dies möglich sei, jedoch auf die geplanten Kosten drauf kommen müsse.

Es folgt eine Diskussion.

 

Herr Schulz wird ermahnt, da er zum wiederholten Male die Wortmeldungen der Mitglieder stört und bewertet.

 

Herr Brose fragt, ob die Kosten für die Zusammenarbeit mit der UBB entfallen oder „doppelt“

entrichtet werden müssen. Herr Schulz erklärt, dass diese entfallen und der Vertrag angepasst werden muss.

Herr Brose möchte wissen, ob die Befreiung für die Einwohner bestehen bleibt und diese somit den ÖPNV kostenlos nutzen können.

Herr Bergmann und Herr Schulz bejahen diese Frage.

 

Herr Wöllner fragt, wie es sich mit der Zusammenarbeit mit dem Achterland verhält. Herr Bergmann erklärt, dass die Integration in 2023 angestrebt sei.

 

Reduzieren

Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt die Zusammenarbeit der Partnergemeinden zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast durch den Beitritt zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag und dessen Anlagen über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe im einheitlichen Erhebungsgebiet und damit den Beitritt der Gemeinde Ostseebad Ückeritz zur Kommunalen Arbeitsgemeinschaft der Kooperationsgemeinden mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zuzustimmen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ermächtigt den Bürgermeister allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ermächtigt den Bürgermeister allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht berührt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

5

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage