12.12.2022 - 6 Beratung über den Abwägungs- und Satzungsbeschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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1. Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Koserow empfiehlt den Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 *Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld* eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in Ihrer Sitzung am 19.12.2022 mit folgendem, Ergebnis geprüft:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow ist mit den vorgebrachten Anregungen aus den Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage beigefügten Abwägung einverstanden und stimmt dieser zu.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V, S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 11 G. vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020), beschließt die Gemeindevertretung Koserow die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

4. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“ der Gemeinde Ostseebad Koserow alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

1

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage