08.12.2022 - 7 Satzungsbeschluss für die 7. Ergänzung der Klar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereich:

Das Ergänzungsgebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Dargen.

Es umfasst Teilflächen der Flurstücke 57/1 und 60/1 in der Flur 1 der Gemarkung Dargen mit einer Gesamtfläche von rd. 2.142 m².

 

Das Ergänzungsgebiet wird im Norden durch das Grundstück der ehemaligen Bahnstrecke, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch Wohnbebauung begrenzt. Nach Süden schließen sich die Haupt- und Nebengebäude der zum Ergänzungsgebiet gehörigen Hoflage und die Schmiedestraße an.

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf der 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin in der Fassung von 05-2022 hat die Gemeindevertretung Dargen am 08.12.2022 geprüft.

Durch die Öffentlichkeit wurden keine Hinweise und Anregungen vorgebracht.

Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.

Aufgrund des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3908), beschließt die Gemeindevertretung Dargen die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

5

0

4

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage