06.12.2022 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die Kooperat...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin diskutiert über den Sachverhalt. Herr Bergmann erläutert die praktische Umsetzung. Man müsse beachten, dass es ein Modelprojekt ist, welches zeitlich begrenzt sei!

Es ist der Versuch die Infrastruktur der Insel zu entlasten. Die 20-minütige Taktung des Schienenverkehrs wird avisiert.

Ob das realistisch und vorteilhaft ist, so Herr Block bleibt fraglich. Noch häufigere Schließungen der Bahnübergänge führe zu noch mehr Stau.

Weiter hält er die Zeit zur Umsetzung für mehr als unangemessen, die Menschen würden derzeit versuchen ihr Geld zusammenzuhalten, dieses mache sich natürlich auch bei den Urlaubern bemerkbar.

Herr Bergmann entgegnet, dass die Projektumsetzung schon mehrere Jahre laufe und man nun endlich konkret werde.

 

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Die Gemeindevertretung Seebad Loddin beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Partnergemeinden im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast den Abschluss eines kooperationsrechtlichen Vertrages mit den Verkehrsunternehmen sowie die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte mit Bezug zum öffentlichen Personennahverkehr (1. Stufe 2023 – 2024).

Die Gemeindevertretung Seebad Loddin befürwortet die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte und beschließt perspektivisch diese nach entsprechender Konkretisierung mittels einer umlagefinanzierten GästeCard-Umlage über die Kurabgabe zu erheben. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung und deren Anlage über die umlagefinanzierte Einbindung von Bus und Bahn in die Kurkarte für Tages- und Übernachtungsgäste mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin ermächtigt den Bürgermeister allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und deren Anlage zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und der Kooperationsvereinbarung als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. Dies umfasst auch die Herbeiführung von entsprechenden Weisungsbeschlüssen in den Gremien der Usedom Tourismus GmbH (UTG), soweit die Gemeinde an dieser eine Beteiligung im gesellschaftsrechtlichen Sinne innehat.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin ermächtigt den Bürgermeister allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlage nicht berührt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

2

4

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

 

 

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Anlagen zur Vorlage