07.12.2022 - 6 Grundsatzbeschluss über die weitere Vorgehenswe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hagemann erklärt, dass dies ein äußerst wichtiges Thema für die Stadt sei. Bereits 2018 wurde die Angelegenheit angeschoben. Damals wurde sich, weil die Richtlinien für Sanierung doch schwierig seien, für einen Neubau entschieden. Mittlerweile sind vier Jahre vergangen und enorme Preisexplosionen wurden verzeichnet. Nun gab es einen sehr konstruktiven Termin mit der Geschäftsleitung der Volkssolidarität, bei der man einen Konsens gefunden hätte. Diese betreiben bereits die Kindertagesstätte in Usedom gut.

 

Herr Dr. Jikeli geht auf die gemeinsame Sitzung mit der Volkssolidarität ein.

Das Projekt muss nun endlich gestartet werden, weil inzwischen Baureife erlangt wurde.

Auch darf der Ruf der Stadt nicht in Vergessenheit geraten, weil gerade auch ein neues Baugebiet erschlossen wird. um neue, junge Leute für die Stadt zu akquirieren.

Es ist avisiert das der Hort 2024 fertiggestellt sein soll. Aussage der Volkssolidarität ist, dass es machbar und realistisch ist. Damit ist auch der Erhalt der Schule gesichert.

 

Über einen Erbbaurechtsvertrag wäre die Stadt weiterhin auf der sicheren Seite, so Herr Dr. Jikeli.

 

Generell befürwortet Herr Grundmann die Vorgehensweise. Er würde es jedoch besser finden, wenn das Gebäude weiter nach hinten gesetzt werden könnte. Die Planung ist bereits bestätigt, so Herr Hagemann.

 

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Die Stadtvertretung Usedom beschließt grundsätzlich, mit der Volkssolidarität NORDOST e.V., für eine ca. 7.400 m² große Teilfläche des im Grundbuch von Usedom Blatt 40152 verzeichneten Grundbesitzes in der Gemarkung Usedom, Flur 7, Flurstück 27/1, einen Erbbaurechtsbestellungsvertrag für die Kindertagesstätte (Bauhof) abzuschließen.

Im beigefügten Lageplan ist ebendiese Teilfläche rot umrandet und als TS1 gekennzeichnet.

Zum Zwecke der Bestimmung des Grundstückswertes des mit der KiTa bebauten Grundstückes, muss lt. Kommunalverfassung MV, ein Verkehrswertgutachten erarbeitet werden.

 

Die Stadtvertretung Usedom beschließt grundsätzlich, mit der Volkssolidarität NORDOST e.V., für eine ca. 1.670 m² große Teilfläche des im Grundbuch von Usedom Blatt 928 verzeichneten Grundvermögens in der Gemarkung Usedom, Flur 7, Flurstück 23/6, einen Erbbaurechtsbestellungsvertrag für den Bau und den Betrieb des Hortes abzuschließen.

In dem beigefügten Lageplan ist die vorbezeichnete Teilfläche rot umrandet und als TS1 dargestellt.

Zum Zwecke der Bestimmung des Grundstückswertes des mit dem Hort zu bebauenden Grundstückes, ist die fachliche Stellungnahme des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis VG einzuholen.

 

Die amtliche Vermessung muss zu gegebener erfolgen, damit jeweils ein Erbbaugrundbuch angelegt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage