25.10.2022 - 8 Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheid...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Eilentscheidung.

Herr Biedenweg bezieht Stellung, der Umgang mit Eilentscheidungen durch den Bürgermeister ist allen Gemeindevertretern bekannt.

Es wurde entschieden, dass man sich nicht unter Druck setzen lassen wolle und deshalb bereits Anfang des Jahres die Thematik beraten wollte. Wiederum wurde die Entscheidung der Gemeindevertretung negiert!

 

Weiter erklärt er, dass man nun abermals genau in derselben Situation wie in den Jahren zuvor und aufgrund der Terminketten nun im Zugzwang stehe. Die fehlende, durch den Betriebsausschuss geforderte Zuarbeit, wäre wiederrum nicht durch den Kurdirektor erfolgt.

 

Jedes Jahr das Gleiche, in 2020 gab es eine klare Ansage durch die Gemeindevertretung an den Eigenbetrieb, ebenso in den Folgejahren.

Aktuell in diesem Jahr, in der letzten Sitzung hat die Gemeindevertretung mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimmen ganz eindeutig einen Beschluss gefasst. Nämlich die Vorlage in den Betriebsausschuss zu verweisen, um die wirklichen Kosten zu ermitteln. Hier sollte es vorrangig um die Stromkosten gehen.

 

Im Nachgang entscheidet der Bürgermeister wieder im Rahmen einer Eilentscheidung, obwohl dieses durch die Gemeindevertretung am 27.09.2022 untersagt wurde.

Die Grundlage die vorgetragen ist, bedarf keiner Eilentscheidung.

 

Die Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtsbehörde gab es schon in 2021, zur selben Thematik. Das Gespräch zwischen Frau Ring und dem Bürgermeister war unmissverständlich für die Beteiligten. Jetzt im dritten Jahr in Folge erdreistet sich der Bürgermeister erneut, über eine Eilentscheidung die Campingentgelte zu erhöhen.

 

Aus Sicht von Herrn Biedenweg könne die Änderung der Campingentgelte doch kein laufendes Geschäft sein. Es handle sich hier um die wichtigste Regulare der Gemeinde. Dann könne wohl alles über Eilentscheidung beschlossen werden. Der Betriebsausschuss und die Gemeindevertretung wären dann nicht nötig.

Die Märchen, die um die Entgelte und die erfolgreiche Führung des Campingplatzes erzählt werden, sind schlichtweg falsch. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde teilt die Auffassung und wünscht morgen eine Mitteilung dazu, wie die Gemeindevertretung heute entscheidet.

 

Die Gemeindevertretung wird regelmäßig belogen und hinter das Licht geführt, so Herr Wöllner. Das ist das Problem! Man brauche nicht über Vertrauen sprechen. Und wenn über Erhöhungen der Entgelte versucht wird, die BWA zu verbessern, nimmt das kein gutes Ende für die Gemeinde!

 

Auch Herr Wolf hat den Bürgermeister darum gebeten, keine Eilentscheidung zu treffen. Dieser wiederum hätte sich aber beim Eigenbetrieb und beim Amt abgesichert, dass er die Eilentscheidung treffen muss. Er bittet weiter darum, dass der Eigenbetriebsleiter künftig zu den Gemeindevertretersitzungen anwesend ist.

 

Herr Biedenweg hinterfragt, welcher Mitarbeiter des Amtes, wann die Aussage getroffen hat, dass der Bürgermeister über die Eilentscheidung agieren kann.

Weiter bittet er um Information, dass, wenn ein Anwalt die Beschlussvorlagen erarbeitet hat, dann auch Kosten aufgelaufen sein müssen. Wer zahlt diese?

Der Bürgermeister wird hierzu schriftlich Stellung beziehen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Änderung der Campingentgelte für den Naturcampingplatz „Am Strand“ Ostseebad Ückeritz ab dem 01.01.2023.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

2

5

2

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist die Eilentscheidung abgelehnt!

 

 

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Anlagen zur Vorlage