19.09.2022 - 8 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Mußgang verlässt den Beratungstisch.

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Geltungsbereich

Das Planänderungsgebiet befindet sich am westlichen Ortsrand.

Es wird im Norden durch den Triftweg, im Osten durch Wohnbebauung an der Hauptstraße, im Süden durch einen Graben II. Ordnung und landwirtschaftliche Nutzflächen und im Westen durch die Bundesstraße 111 begrenzt.

 

In den Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow werden folgende Grundstücke einbezogen:

Gemarkung  Koserow

Flur   9

Flurstücke  43/28, 43/32, 43/ 41, 43/42, 43/43 teilweise, 43/44 teilweise, 46 teilweise, 48/5, 48/6, 54/1 und 47

Die Gesamtfläche des Planänderungsgebietes beträgt rd. 3,55 ha.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow mit Planzeichnung, Begründung einschl. Umweltprüfung, Schalltechnischer Untersuchung und Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird in der vorliegenden Fassung von 06-2022 gebilligt.

 

2.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow von 06-2022, bestehend aus

-          Planzeichnung, 

-          Begründung einschl. Umweltprüfung,

-          Schalltechnischer Untersuchung,

-          Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sowie

-          den nach Einschätzung der Gemeinde Ostseebad Koserow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen,

ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.

Grundlegende Inhalte der Bestandteile des Entwurfes:

In der Planzeichnung werden die Planziele entsprechend der Planzeichenverordnung (PlanZV) dargestellt.

Gemäß § 2a 1. des Baugesetzbuches ist der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Koserow eine Begründung (Teil 1) beigefügt, in der gemäß dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planänderung dargelegt sind.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ostseebad Koserow weist für den Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes folgende Nutzungsarten aus:

-          Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB

-          Fläche für die Abwasserbeseitigung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB

-          Sondergebiet Hotel gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO

Im Rahmen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine Anpassung der gemeindlichen Planung im Hinblick auf die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgenommen. Die angrenzenden Grundstücke des gemeindlichen Bauhofes und einer Hotelanlage werden berichtigend einbezogen.

Die Flächen des Planänderungsgebietes werden wie folgt ausgewiesen:

-          Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO

Geplant sind Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen/ generations-übergreifendes Wohnen, barrierearme Wohnungen und weitere Angebote für besondere Wohnformen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

0

0

Herr Mußgang warr aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage