15.09.2022 - 7 Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogen...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister bezieht Stellung zur Thematik.

Er gibt zu bedenken, dass die Gewerbesteuer zwar in den Haushalt fließe, aber gleichzeitig Schlüsselzuweisungen sinken und die Kreisumlage steige. Bei der defizitären Haushaltslage der Gemeinde sei dieses nicht einfach.

Weiter werde stark in die Flora und Fauna eingegriffen. Auf die Frage, was mit den Flächen passiere, wenn die Anlage in dreißig Jahren abgebaut werde, sei die Antwort nicht zufriedenstellend.

Der im Moment wohl wesentlichste Faktor sei, dass man hier Strom gegen Brot tausche. Aus seiner Sicht wohl eines der wichtigsten Argumente anlässlich der derzeitigen weltpolitischen Lage, den Solarpark nicht zu genehmigen. Man benötige jede landwirtschaftliche Fläche zur Getreidegewinnung.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit der Bezeichnung „Solarpark Dargen“ für die Flurstücke 22 + 23 der Flur 1 in der Gemarkung Dargen. Es wird ein Sondergebiet Photovoltaikanlage im Sinn von § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

5

3

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage