15.09.2022 - 6 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereich

Das Ergänzungsgebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand von Dargen. Es wird im Norden durch das Grundstück der ehemaligen Bahnstrecke, im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Westen durch Wohnbebauung begrenzt. Nach Süden schließen sich die Haupt- und Nebengebäude der zum Ergänzungsgebiet gehörigen Hoflage und die Schmiedestraße an.

 

Der Geltungsbereich der 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin umfasst die folgenden Flächen:

 

Gemarkung   Dargen

Flur    1

Flurstücke 57/1 und 60/1 jeweils teilweise

Fläche rd. 2.142 m²

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Billigung des Entwurfes

Der Entwurf der 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen der Flurstücke 57/1 und 60/1, Flur 1, Gemarkung Dargen im Ortsteil Dargen mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 05-2022 gebilligt.

Die Gemeinde Dargen beabsichtigt mit der Aufstellung der Planung die vorhandene städtebauliche Situation im Hinblick auf die Rechtssituation zu ordnen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für genehmigungs-fähige Beantragungen der Zulassung von Nebenanlagen geschaffen werden.

 

2. Billigung der Offenlegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Entwurf der 7. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Dargen, Dargen Hof, Katschow, Görke, Bossin, Neverow, Prätenow und Kachlin für Teilflächen der Flurstücke 57/1 und 60/1, Flur 1, Gemarkung Dargen im Ortsteil Dargen mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung  in der Fassung von 05-2022   ist   nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden  gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Flächennutzungsplan

Die Gemeinde Dargen verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan.

Im Zuge der künftigen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes wird die ausgewiesene Ergänzungsfläche in der Wohnbauflächenausweisung berücksichtigt und vermerkt, dass die Ergänzungsfläche ausschließlich der Ausweisung von Nebenanlagen dient.

 

4. Belange des Natur- und Umweltschutzes

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Durch die Planung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden. 

In den östlichen Bereich des Flurstücks 60/1 reicht das Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“ hinein. Über das Erfordernis der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet entscheidet die zuständige Naturschutzbehörde im Beteiligungsverfahren.

Mit den geplanten Bebauungen ergeben sich Eingriffe im Sinne des § 12 NatSchAG M-V, die zu kompensieren sind. Zur Ermittlung der Kompensationserfordernisse wurden die „Hinweise zur Eingriffsregelung“ des Landes M-V angewendet und der Ersatz ausgewiesen.

 

5. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

5

3

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage