29.06.2022 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Straßenb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirchow beschließt, gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Benennung der Straße im Bereich des Geltungsbereiches der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 Zirchow, entsprechend der blau schraffierten Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist. Die private Straße auf dem in der Gemarkung Kutzow Flur 3 belegenen Flurstück 1/214 erhält den Straßennamen "Zum Haffblick".

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage