19.04.2022 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Nachtrag Nr. 13 beinhaltet die Beleuchtungssteuerung für die Mastleuchten und den Glockenturm auf dem Seebrückenkopf. Die Abschaltung der Beleuchtung ist eine Auflage aus der Baugenehmigung. Die separate Schaltung muss nachgerüstet werden.

Das NT-Angebot beläuft sich auf 4.928,86 € brutto.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe: Beauftragung Nachtrag Nr. 13 – Beleuchtungssteuerung Mastleuchten und Glockenturm: Neubau Seebrücke Koserow in Höhe von 4.928,86 € brutto gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen

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Beschluss-Nr.: GVKo-0679/22

Ja-Stimmen: 12

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Anlagen zur Vorlage