19.04.2022 - 7 Abwägungsbeschluss zur durchgeführten frühzeiti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mußgang erläutert die Beschlussvorlage, der Bauausschuss empfehlt die Zustimmung.

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Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich westlich der Hauptstraße in Koserow, hinter der bestehenden Hotelanlage Hanse Kogge, angrenzend an den Triftweg. Das Gebiet ist gekennzeichnet durch die hochbaulichen Anlagen des Hotels sowie einer durchgehend verlaufenden Erschließungsstraße. Im westlichen Bereich des Bebauungsplanes gibt es bereits einen Parkplatz, dessen Fläche sich auch in den Bereich außerhalb des Bebauungsplans erstreckt.

 

Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt und hat zum

Inhalt:

 

Gemarkung Koserow

Flur 2

Flurstücke 24/1; 26/4 teilw.; 23/3, 24/5, 25/2 und 26/2

 

 

Verfahrensstand

Der Bebauungsplan Nr. 10 ist seit dem 24.01.2004 rechtskräftig und wurde mit Bekanntmachung vom 19.09.2007 rechtskräftig einer 1. Änderung unterzogen. Der Bebauungsplan ermöglichte die Errichtung und Erweiterung des Hotels Hanse Kogge und wird entsprechend geführt als „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“.

Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung und Erweiterung erfolgte am 12.07.2021.

 

Die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden durchgeführt, die Hinweise und Bedenken wurden eingearbeitet.

Vorgelegt wird der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“ der Gemeinde Koserow zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Nachbargemeinden.

 

1.

Die Gemeindevertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen und Hinweise wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.

 

2.

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“ der Gemeinde Koserow in der vorliegenden Form. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

3.

Der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“ der Gemeinde Koserow und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Hinweispflicht nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ist bei der Bekanntmachung zu beachten.

 

4.

Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Beschluss-Nr.: GVKo-0686/22

Ja-Stimmen: 10

Enthaltungen: 2

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Anlagen zur Vorlage