19.04.2022 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beim Nachtrag Nr. 11 handelt es sich um Elektroarbeiten am Glockenturm und den Strahlern der Lampenmaste am Vorhaben „Neubau Seebrücke“.

Die Nachtragspositionen sind in der NT-Begründung entsprechend erläutert. Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 16.222,14 € brutto

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe: Beauftragung Nachtrag Nr. 1 – zusätzliche Elektroarbeiten am Glockenturm und den Lampenmasten zum Vorhaben: Neubau Seebrücke Koserow in Höhe von 16.222,14 € brutto gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

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Beschluss-Nr.: GVKo-0680/22

Ja-Stimmen: 12

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Anlagen zur Vorlage