08.03.2022 - 10.1 gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag: Erric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krohn ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Er übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Renz.

 

 

Der Gemeinde liegt der Bauantrag zur Errichtung eines eingeschossigen Wohnhauses mit Satteldach vor. Die Firsthöhe des Gebäudes wird mit 4,65 m angegeben, die (Brutto-) Grundfläche liegt bei 67,83 m².

 

Das Vorhaben befindet sich innerhalb der örtlichen Klarstellungssatzung und folglich in einer Innenbereichslage.

Hinsichtlich Art und Maß fügt sich das Vorhaben gut in den umliegenden Bestand ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Einvernehmen wird empfohlen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Wohnhauses in der Gemarkung Garz, Flur 5, Flst. 330 durch Herrn Detlef Krohn zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:6

Mitwirkungsverbot: 1

 

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Krohn von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Herr Krohn übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

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