21.02.2022 - 8 Beratung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen ...

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Wortprotokoll

Herr Zander erklärt, dass im ausgewiesenen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Dörfliches Wohngebiet am Haff im Ortsteil Welzin der Stadt Usedom“ Flächen für ein „dörfliches Wohngebiet (MDW)“ nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 Baunutzungsverordnung (nachfolgend: BauNVO) festgesetzt werden sollen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung gemäß § 5a BauNVO geschaffen werden. Die Errichtung/Nutzung der bestehenden und zu errichtenden Gebäude wird durch den B-Plan genau definiert.

 

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen (einstimmig)

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Anlagen zur Vorlage