21.02.2022 - 7 Beratung über die Aufstellung der 1. Änderung d...

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Wortprotokoll

Herr Zander erklärt, dass im Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom die Festsetzung „Flächen für Landwirtschaft“ in die Festsetzung „dörfliches Wohngebiet (MDW)“ nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 Baunutzungsverordnung (nachfolgend: BauNVO) umgewandelt werden soll. Mit dieser Änderung sollen die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 für die Sicherung und Entwicklung der baulichen Anlagen im Plangebiet zu entwickeln.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Wohngebiet am Haff im Ortsteil Welzin“ der Stadt Usedom geändert. 

 

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen (einstimmig)

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Anlagen zur Vorlage