07.02.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Gierds
- Gremium:
- Gemeindevertretung Koserow
- Datum:
- Mo., 07.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2022 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
| Ansatz 2022 |
einen Gesamtbetrag der Erträge von | 3.725.600 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 3.638.300 |
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 98.800 |
2. im Finanzhaushalt auf
|
| Ansatz 2022 |
a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 3.348.700 |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 3.079.800 |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | 268.900 |
b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 267.800 |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 1.182.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | -914.300 |
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 334.800 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
|
|
| v. H. |
1. | a) | Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 323 |
| b) | Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 427 |
2. |
| Gewerbesteuer auf | 385 |
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,6455 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
- Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
Nachrichtliche Angaben:
| 31.12.2022 |
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 2.780.299 |
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 5.219.250 |
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 13.380.022 |
§ 8
Eigenbetrieb Kurverwaltung
Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
Euro | |
Erfolgsplan | |
Gesamtbetrag der Erträge | 1.415.000 |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.345.000 |
Jahresergebnis | 70.000 |
| |
Finanzplan | |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 246.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 98.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 148.000 |
| |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 420.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -420.000 |
| |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 640.000 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 86.000 |
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 554.000 |
| |
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 282.000 |
| |
Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt | |
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Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen | 0 |
| |
Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit | 350.000 |
| |
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen | 0 |
| |
In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten | 8,7722 |
| |
Sonstige Angaben | |
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Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen | 0 |
Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 68.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020 | 1.004.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 voraussichtlich | 1.084.000 |
Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich | 1.152.000 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,1 MB
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