22.02.2022 - 7 Beschluss zur Fortführung der Aufstellung des B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 umfasst den nördlichen Teil des Campingplatzes Ückeritz.

Er wird im Nordwesten durch das Bebauungsplangebiet Nr. 2 „Strandvorplatz“, im Nordosten durch Küstenschutzwald und Ostsee, im Südosten durch das Bebauungsplangebiet Nr. 8 „Ferienhausgebiet Blankenfohrt“ und im Südwesten durch ausgedehnte Waldflächen begrenzt.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 131/2 teilweise, 133/30, 133/31, 133/32, 133/60 teilweise, 133/61, 133/62 teilweise, 133/63 teilweise, 135/17 teilweise und 135/19 teilweise der Flur 1, Gemarkung Ückeritz.

Die Gesamtfläche beträgt rd. 91.911 m².

 

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz befürwortet die Fortführung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Tourismuszentrum und Caravanplatz auf dem Campingplatz Ückeritz“ gemäß dem vorgelegten geänderten Entwurf von Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) in der Fassung von 11-2021.

Eine entsprechende Beschlussempfehlung wurde seitens der Arbeitsgruppe Perspektiventwicklung Campingplatz Ückeritz im Ergebnis der Beratung vom 03.02.2022 ausgesprochen.

 

Gegenüber den bisherigen Planvorstellungen der Gemeinde wird als wesentliche Änderung des Inhaltes der Planung die perspektive Ansiedlung des Bauhofes (SO1) an der nordwestlichen Plangebietsgrenze vorgesehen. Die Standortneueinordnung mit dem zugewiesenen Flächenareal von rd. 4.600 m² ermöglicht es dem Bauhof, die perspektivisch zu erwartenden Anforderungen an die Bewirtschaftung der kommunalen Einrichtungen zu bewältigen.

 

Mit Auslagerung des Bauhofes aus dem Tourismuszentrum (SO 3) entfallen die bisherigen baulichen und nutzungsseitigen Zwänge und der Weg für eine umfassende attraktive Neugestaltung des Mittelpunktes des Campingplatzes wird freigemacht. Das Tourismuszentrum soll Einrichtungen der Verwaltung, Betreuung, Versorgung (u.a. Läden, Schank- und Speisewirtschaften) und Freizeitgestaltung (u.a. Indoorspieleinrichtungen, Wellness und Sauna) für die Nutzer des Plangebietes sowie einfache Beherbergungsangebote und Zimmer zur Unterbringung von Mitarbeitern der Einrichtungen des Plangebietes beherbergen.

 

Die Planänderung ermöglicht eine schrittweise Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes entsprechend den Anforderungen an eine durchgehende Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der betrieblichen Abläufe und den finanziellen Möglichkeiten.

 

2.

Auf Grundlage des bestätigten geänderten Planentwurfes von 11-2021 sind durch das Amt Usedom Süd/Eigenbetrieb „Kurverwaltung Seebad Ückeritz“ das für die Erstellung der Umweltgutachten vertraglich gebundene Büro UmweltPlan GmbH Stralsund mit der Überarbeitung des Umweltberichtes, der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, der FFH- Verträglichkeitsvoruntersuchung für das FFH- Gebiet „Wocknin-See“ und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zu beauftragen.

Reduzieren

Beschluss-Nr.: GVUe-1059/22

Ja-Stimmen: 8

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage