22.02.2022 - 3 Billigung der Sitzungsniederschrift der vorange...

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Herr Wöllner erklärt, dass es im Bericht des Bauausschussvorsitzenden „Stubben“ heißen müsse.

In diesem Zuge erfragt er, ob das Problem geklärt sei.

Herr Biedenweg erklärt, dass durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde, dass für die Montage des Zauns auch die alten Stubben weggefräst werden müssen und eine Grenzfeststellung erfolgen muss. Bereits jetzt wäre der alte Zaun circa 1,50 m über der Grenze hinausgestellt.

Auf Nachfrage hätte Herr Hilsch Herrn Biedenweg mitgeteilt, dass aber die Stubben nun doch nicht weg gefräst werden sollen und auch keine Grenzfeststellung nötig sei.

Herr Kindler erklärt, dass die Thematik Stubben seit heute doch wieder aktuell sei. Der Grenzverlauf werde dem alten angepasst und der Zaun wird an gleicher Stelle gesetzt. Größtenteils, so der Bürgermeister, verschenke die Gemeinde hier Fläche.

Größtenteils heißt aber nicht überall, so Herr Wöllner. Wer trägt die Verantwortung für diese Überbauung, wenn es im Ernstfall zum Rechtsstreit kommt?

Es fehle hier nur die Grenzanzeige, so Herr Biedenweg. Es bedarf nicht der Setzung neuer Grenzpunkte. Hier muss dringend eine Prüfung durch das Amt erfolgen!

 

 

Die geänderte Sitzungsniederschrift vom 25.01.2022 wird mit 7 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung gebilligt.