21.02.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushal...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2022 wie folgt:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2022

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.723.000

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.714.800

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

14.400

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2022

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.530.600

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

1.448.900

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

81.700

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

234.800

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

565.500

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-330.700

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 153.000 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2022

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.051.611

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.975.934

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

6.338.578

 

§ 8 Eigenbetrieb Fremdenverkehrsamt

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Euro

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

843.800

Gesamtbetrag der Aufwendungen

842.800

Jahresergebnis

1.000

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

716.800

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

647.800

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

69.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

76.500

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-76.500

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

17.200

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-17.200

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-24.700

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

71.600

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

4,0253

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

175.300

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2020

1.542.600

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021 voraussichtlich

1.547.200

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich

1.548.200

 

Reduzieren

Beschluss-Nr.: GVZe-0355/22

Ja-Stimmen: 5

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage