02.02.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Wahltag ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Usedom
- Datum:
- Mi., 02.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I (zentrl. Dienste + Bürgeramt)
- Bearbeiter:
- Sven Wellnitz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Storrer hat in der Stadtvertretersitzung am 08.12.2021 öffentlich erklärt, sein Mandat als Bürgermeister der Stadt Usedom zum 31.12.2021 niederzulegen.
Die Wahlleitung stellt daher gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V die Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 LKWG M-V mit dem Ausscheiden des Amtsinhabers zum 01.01.2022 fest.
Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V findet eine Neuwahl statt, wenn ein Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.
Der Tag der Wahl wird gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Vertretung bestimmt. Eine Bürgermeisterwahl muss spätestens 5 Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden. Die Frist endet am 31.05.2022.
Unter Beachtung der erforderlichen Fristen und Ferienzeiten / Feiertage wird als Wahltag für eine Bürgermeisterwahl in der Stadt Usedom der 08.05.2022 vorgeschlagen. Eine mögliche Stichwahl würde 2 Wochen später, am 22.05.2022 stattfinden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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