02.02.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Wahltag ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Storrer hat in der Stadtvertretersitzung am 08.12.2021 öffentlich erklärt, sein Mandat als Bürgermeister der Stadt Usedom zum 31.12.2021 niederzulegen.

Die Wahlleitung stellt daher gemäß § 45 Abs. 1 LKWG M-V die Notwendigkeit einer Wahl nach § 44 LKWG M-V mit dem Ausscheiden des Amtsinhabers zum 01.01.2022 fest.

Gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V findet eine Neuwahl statt, wenn ein Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt ausscheidet. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister wird für den Rest der Wahlperiode gewählt.

 

Der Tag der Wahl wird gemäß § 45 Abs. 2 LKWG M-V von der Vertretung bestimmt. Eine Bürgermeisterwahl muss spätestens 5 Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit dieser Wahl stattfinden. Die Frist endet am 31.05.2022.

Unter Beachtung der erforderlichen Fristen und Ferienzeiten / Feiertage wird als Wahltag für eine Bürgermeisterwahl in der Stadt Usedom der 08.05.2022 vorgeschlagen. Eine mögliche Stichwahl würde 2 Wochen später, am 22.05.2022 stattfinden.

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom bestimmt den Wahltag für die Wahl der/des ehrenamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters gemäß § 45 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) auf den 08.05.2022. Eine mögliche Stichwahl findet am 22.05.2022 statt.

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Beschluss-Nr.: StV-0745/22

Ja-Stimmen:10

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Anlagen zur Vorlage