18.01.2022 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.

 

 

 

Herr Tesch berichtet, dass die Positionen Feuerwehr um 13.300 € gekürzt worden sind.

 

Herr Schröder erklärt, dass der Kamerad, der den Führerschein machen soll, diesen hätte bei seinem Arbeitgeber kostenlos hätte machen können. Begründung waren seine Bedenken, er müsse dann Entsorgungsfahrzeuge fahren. Nun solle die Gemeinde das Geld aufbringen. Dies hält Herr Schröder bei den anstehenden Aufgaben für nicht gerechtfertigt. Weiterhin habt die Gemeinde die zwei Gemeindearbeiter, die auch aktiv in der Feuerwehr sind und im Einsatzfall zur Verfügung stehen. Ein im letzten Jahr aufgenommener Kamerad hat ebenfalls die Berechtigung, die Einsatzfahrzeuge zu führen. So oder so, wenn er die Fahrerlaubnis hat, wird er bei seinem Arbeitgeber LKW fahren müssen und steht der Feuerwehr dann gar nicht zur Verfügung, so Herr Betge. Herr Sauck schließt sich dem an.

Herr Schröder schlägt einen Kompromiss vor: Angebot Gemeinde 2.500 € Zuschuss zur Fahrerlaubnis, so zeigt die Gemeinde ihre Bereitschaft.

 

Herr Schröder schlägt daher vor, die Position Feuerwehr Produkt 12600 Kosten Führerschein 2.500 € zu streichen. Herr Bergmann ergänzt, diesen Betrag in gleicher Höhe als Ansatz zum Erwerb von Gesellschaftsanteilen der Usedom Tourismus GmbH im Produkt 62600 zu verwenden. Dies wäre ungemein für unsere Orte und die touristische Entwicklung notwendig.

 

Herr Tesch berichtet, dass am Jahresanfang die Heizung im Haus Ehrenberg ausgefallen ist, bereits repariert, im Nachbarhaus derselbe Fall.

Herr Bergmann ergänzt, dass diese Kosten im Haushalt dargestellt sind.

 

Herr Schröder erfragt den Ansatz „Partnerschaften“. Herr Bergmann erklärt, dass Heimat- und sonstige Kulturpflege 2.600 € als Ansatz eingeplant sind.

 

Herr Schröder Investitionen: Erlebnisweg Balm verschoben auf 2023, hat er so nicht verstanden im Hauptausschuss. Analog Projekt Mühlenweg. Für beides sollten Fördermittelanträge gestellt werden und dann müssen die Projekte im Haushalt dargestellt werden.

Herr Bergmann erklärt, dass im Hauptausschuss am 20.12.2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zum Erlebnisweg beschlossen wurde, einen Fördermittelantrag für die große Variante zu stellen, das Projekt selbst aber erst im Haushalt 2023 bzw. bei Notwendigkeit über einen Nachtragshaushalt aufzunehmen.

Unter Tagesordnungspunkt 7 wurde zum Mühlenweg beschlossen, Fördermittelanträge beim Land und dem Vorpommernfonds zu stellen, Aufnahme des Projektes im Haushalt 2022, da mit dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom zu klären ist, wann dieser die Leitungen/Anschlüsse im Mühlenweg erneuern kann.

 

Frage an das Amt, sind für beide Projekte Fördermittelanträge gestellt worden?

 

Herr Schröder erfragt den Sachstand zum Gehweg Reetzow. Herr Reimer hat sich gekümmert, das Angebot der Fa. Rosso liegt bei 20.000 € netto. Maßnahme beginn ab 01.07.22 möglich. Das Amt möge bitte einen Antrag auf 100 %Förderung an Vorpommernstaatssekretär stellen. Herr Schröder würde mit Herrn Miraß dazu sprechen. Die Gemeindevertretung erklärt sich einverstanden und bevollmächtigt Herrn Schröder entsprechend.

 

Herr Schröder berichtet, dass er die neuen Lampen für die alte Schule Neppermin ha noch nicht gekauft hat. Die Gemeinde benötige vier Stück, bei vernünftigen Lampen liegen die Kosten bei 300-400 €. Er kümmert sich darum.

 

Die Bauhofmitarbeiter sollten jetzt, wie vom Bürgermeister bereits besprochen, beauftragt werden, die Räumlichkeiten in der alten Schule jetzt über den Winter zu renovieren.

Ebenso können/müssen die Hinweistafeln in den Orten in den Wintermonaten durch den Bauhof demontiert und aufgearbeitet werden.

Die Hecke am Grundstück Thurow, Weg am See muss raus und neu bepflanzt werden.

 

Herr Betge berichtet, dass man am Weg oben an der Mühle in Richtung Katschow kaum noch durchkomme. Der Landwirt pflügt immer dichter an den Weg heran, bald sei kein Weg mehr da. Der Bürgermeister wird dieses prüfen und klären!

 

Herr Schröder – Hausbauer unterhalb Brandenburgs – Am Nepperminer See durch die Baufahrzeuge hat der Weg deutlich gelitten. Herr Tesch bittet das Amt darum, die Leute zu kontaktieren, inwieweit sie bereit sind, selbst zu reparieren bzw. sich an den Kosten zu beteiligen!

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage einschließlich den Änderungen abstimmen.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2022 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2022

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.942.600

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.982.900

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

0

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2022

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.634.800

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

1.682.400

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-47.600

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

471.500

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

528.200

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-56.700

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 163.400 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,7595 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2022

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

165.289

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

307.885

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.840.731

 

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Beschluss-Nr.: GVBe-0453/22

Ja-Stimmen: 5

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Anlagen zur Vorlage