18.01.2022 - 7 Beratung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Kurverwaltung
- Datum:
- Di., 18.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Wortprotokoll
Auf der letzten Sitzung wurde schon einmal über die Fremdenverkehrsabgabesatzung beraten. Dort wurde kritisiert, dass die Gleichmäßigkeit zwischen Bettenabgabe und Abgabe für große Einzelhändler nicht stimmt. Deshalb soll dieses Thema noch einmal besprochen werden.
Ziel ist es, eine gerechtere Verteilung der Abgabe zwischen den einzelnen Leistungsträgern zu erzielen.
Die Ausschussmitglieder begrüßen, dass der Ansatz verfolgt wird, nicht mehr pauschal in Stufen abzurechnen, sondern pro Einheit.
Herr Parow kritisiert, dass die Hoteliers ungleichmäßig zu den Privatvermietern behandelt werden. Hotels ziehen mehr Gäste und haben durch Ihren höheren Service mehr Arbeit. Er würde es, entsprechend dem Umsatz staffeln wollen.
Herr Wellnitz gibt zu bedenken, dass insbesondere für Kleinvermieter kaum Umsatzzahlen vorhanden sind und diese für die Kurverwaltung schwer zugänglich sind.
Es wird diskutiert, ob für gewerbliche und private Vermieter unterschiedliche Abgabesätze erhoben werden. Dies wird nach einer längeren Diskussion verworfen.
Nur ein Ausschussmitglied ist für die Differenzierung der Bettenabgabe. 6 Ausschussmitglieder sind für eine einheitliche Abgabenhöhe.
Herr Aehnlich gibt bei der Anpassung der Abgabenhöhen für großen Verkaufsflächen zu Bedenken, dass die Satzung auch in sich stimmig sein muss. Man kann nicht wahllos die Abgabensummen in die Höhe treiben.
Herr Wellnitz fragt erst einmal, wie wir in der zukünftigen Satzung die Ladenfläche definieren wollen – Verkaufsfläche oder Gesamtgebäudefläche inkl. Lager. Die Ausschussmitglieder einigen sich auf Verkaufsfläche als Maßstab.
Herr Mußgang wirft ein, dass man die Satzung ja mit den momentan geplanten Abgabehöhen beschließen könnte und in 2-3 Jahren ggf. die Satzung noch einmal anpassen könnte. Dies verneinen die Ausschussmitglieder. Die letzte Satzung wurde 20 Jahre nicht angepasst. Die Gefahr ist, dass man es vergisst oder nicht schon wieder eine Anpassung bei den Leistungsträgern durchführen wollte.
Herr Nadler fügt an, dass bei den großen Einzelhändlern die Abgabenhöhen noch leicht angepasst werden können. Das entspricht der Leistungsstärke.
Es empfiehlt sich eine progressive Steigung.
Abgabenstufe 9 wird auf 1300 Euro verändert.
Abgabenstufe 13 mit 5000 Euro festgelegt. Die Stufen dazwischen sollen entsprechend angepasst werden.
Empfehlung: Der Betriebsausschuss empfiehlt die vorgelegten Abgabenhöhen entsprechend dem Vorschlag noch einmal anzupassen. Das Amt wird gebeten, zur kommenden Gemeindevertretersitzung die entsprechende Satzung zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmung: 6x Zustimmung, 1x Gegenstimme (durch einen Abgeordneten)