06.12.2021 - 6 Beratung zu Hochzeiten auf der Seebrücke

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Wortprotokoll

Die Idee Hochzeiten auf der Seebrücke durchzuführen, wurde in der vergangenen Sitzung vorgestellt. Abschließende Beratungen gab es hierzu nicht und müssen nun nachgeholt werden. Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass Hochzeiten gern durchgeführt werden sollen. Die Frage ist nur, mit welchen Einschränkungen können Gemeinde und Gäste umgehen. Man ist sich einig, dass keine Hochzeiten im Bereich des Strandes links der Seebrücke durchgeführt werden dürfen. Freie Trauungen sollen ausschließlich im Bereich des Brückenkopfes veranstaltet werden. Man möchte die Sperrungen lediglich auf die Dauer der Trauzeremonie beschränken. Maximal 1-1,5h darf demnach der Brückenkopf vollständig gesperrt werden. Beim Auf- und Abbau soll es nur Teilsperrungen und möglichst keine Einschränkungen geben. Die Trauungen dürfen ausschließlich am Vormittag durchgeführt werden. Bis spätestens 13 Uhr muss die Seebrücke vollständig begehbar sein. Eine Vorankündigung zu den Einschränkungen soll vom Veranstalter morgens aufgestellt werden.

Als Probelauf sind für 2022 maximal 5 Hochzeiten vorgesehen. Danach soll noch einmal beraten werden.

 

Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt, dass im Jahr 2022 5 Hochzeiten mit der Firma FX Deko durchgeführt werden können. Die Kurverwaltung wird veranlasst einen entsprechenden Vertrag abzuschließen und Einschränkungen und Sperrungen entsprechend der Beratung einzuhalten. Abstimmung: Einstimmig, 6x Zustimmung

 

 

Beschluss: Der Betriebsausschuss beschließt, dass die Nutzung der Seebrücke 250 Euro netto kosten soll. 100 Euro extra für die Nutzung des Glockenturmes.

Abstimmung: 4x Zustimmung, 2x Gegenstimme (Die Ausschussmitglieder würden einen höheren Preis bevorzugen).

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1820&TOLFDNR=20112&selfaction=print